Graf Kuno von Leiningen, Herr zu Westerburg und Schaumburg ('Schauwenborgkh'), genehmigt, daß Friedrich von Bicken zu 'Lutzel' in der Grafschaft Sayn bei Hachenburg den Teil des Hofes zu Wörsdorf ('Werß-') bei Weltersburg, den derselbe von dem Aussteller laut Lehnbrief zu Lehen trägt, seinen zwei ehelichen Töchtern Froigin und Cäcilia, die er in das Kloster Gnadenthal in der Grafschaft Diez getan hat, auf Lebenszeit zur Aussteuer gegeben hat. - Unter dem Sekretsiegel des Ausstellers.