Suchergebnisse
  • 65 von 78

Der Befehl, alle ungeprügelten Hunde tot zu schießen, ebenso fremden Personen oder Jägern ihre Pirschrohre, mit denen sie im Amt schießen gehen, zu nehmen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...