Gefährliche Zivilcourage? Wenn Helfer zu Opfern werden
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 R140199/201
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014 >> Dezember
11. Dezember 2014
Der Fall Tugçe bewegt die Menschen. In Hannover hat ein junger Mann sein Eingreifen bei einem Überfall mit dem Leben bezahlt. Auch hierzulande helfen Menschen anderen und bringen sich selbst in Gefahr. So wie der 25-jährige Hassan Yahya aus Freiburg. Er hat vor kurzem einer Frau wahrscheinlich das Leben gerettet hat, als ein Mann auf sie losging. Eine gefährliche Entscheidung, denn der Angreifer hatte ein Messer und Yahya griff trotzdem ohne Nachzudenken ein. Die meisten anderen standen nur herum.
Eingreifen oder besser nicht? Wie reagiert man richtig?
"Gleichgültigkeit und Wegschauen darf nicht sein", sagt Erwin Hetger, Landesvorsitzender der Opferschutzorganisation Weißer Ring. "Man muss gar kein großer Held sein. Oft genügt es, die Polizei anzurufen oder aus sicherer Distanz die Aufforderung zuzurufen, vom Opfer abzulassen."
Georg Wiedemann aus Schwäbisch Gmünd, ausgezeichnet mit dem Zivilcourage-Preis des Weißen Rings, hat die sichere Distanz nicht gewahrt. Er half, als ein Straßenräuber eine Rentnerin angriff.
Wiedemann wird dabei schwer verletzt und hat Ärger mit Unfall- und Krankenkasse, die zunächst nicht zahlen wollen - schließlich sei er selbst schuld, weil er sich eingemischt habe.
Eingreifen oder besser nicht? Wie reagiert man richtig?
"Gleichgültigkeit und Wegschauen darf nicht sein", sagt Erwin Hetger, Landesvorsitzender der Opferschutzorganisation Weißer Ring. "Man muss gar kein großer Held sein. Oft genügt es, die Polizei anzurufen oder aus sicherer Distanz die Aufforderung zuzurufen, vom Opfer abzulassen."
Georg Wiedemann aus Schwäbisch Gmünd, ausgezeichnet mit dem Zivilcourage-Preis des Weißen Rings, hat die sichere Distanz nicht gewahrt. Er half, als ein Straßenräuber eine Rentnerin angriff.
Wiedemann wird dabei schwer verletzt und hat Ärger mit Unfall- und Krankenkasse, die zunächst nicht zahlen wollen - schließlich sei er selbst schuld, weil er sich eingemischt habe.
0'04
Audio-Visuelle Medien
Greulich, Reiner; Kriminalprävention
Heinrichs, Christoph
Hetger, Erwin; Ministerialbeamter, Landespolizeipräsident, 1944-
Wiedemann, Georg
Yahya, Hassan
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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