Abt Sigismund von Kloster Seeon gestattet seinem Grunduntertan Wolf Mair zu Eisenbarting, sich bis zu 600 Gulden zu leihen, doch darf er seinen Grund und Boden nicht als Sicherheit setzen. S: Abt Sigismund v. Kloster Seeon

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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