Kaiser Friedrich verleiht Friedrich von Fleckenstein und den Söhnen seines Bruders Jakob, nämlich Nikolaus, Philipp und Jakob, sowie dem Sohn des Johann von Fleckenstein das Privileg, dass Gerichtsverhandlungen ihrer Untertanen nicht vor das Reichsgericht übertragen werden könnten (de non evocando).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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