Bischof Philipp von Speyer bekundet, dass sein Vorgänger Bischof Johann (+) mit Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (+) am 24.08.1462 (uff sant Bartholomeus) einen Schirm- und Einungsvertrag zwischen dem Fürstentum der Pfalz und dem Stift Speyer geschlossen hatte, der auf ewig gelten und von jedem Speyerer Bischof bei Amtsantritt innerhalb von vier Wochen bestätigt werden soll. Bischof Philipp erneuert und bekräftigt, nachdem er sein Amt nach dem Tode Bischof Ludwigs (+) angetreten hat, gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz die Einung, verpflichtet sich und alle, denen er "ungeverlich mechtig ist", zur Einhaltung ihrer Artikel und kündigt sein Siegel an.