Kaiser Karl V. entscheidet in dem zuletzt vor dem Rat von Brabant verhandelten Prozess zwischen dem Marienstift zu Aachen und Johann von Eynatten, Herrn von Bollant, (welcher letztere im Jahr 1534 gleich seinen Vorfahren den Zehnten zu Bollant vom Stift auf 12 Jahre in Admodiation empfangen, nach Ablauf der Zeit aber dem Willen des Stifts entgegen sich im Besitz des Zehnten gehalten) daß der Beklagte (welcher seinerseits erwartet zu haben behauptet, daß das Stift ihn nicht weiter im Genuß des seinen Vorfahren stets verbliebenen Zehnten belassen werde und sich u.a. auf die seitens des Stifts angenommene Pachtzahlung für das erste Jahr nach Ablauf des Termins (1547) beruft, und erwähnt, daß das Stift die Pacht seinem Feind Guilleaume Rendoche Auchien wegen Mehrgebots zugesagt) sich fürder des Genusses des Zehnten zu enthalten und die seit Ablauf des Termins bezogenen Früchte dem Kapitel zu restituieren habe; das vordem von ihm beim Rat von Brabant erwirkte Patent sei ungültig und erschlichen und habe der etc. von Eynatten auch die Kosten des Prozesses nach der Schätzung des Rats zu tragen sowie in die Strafe des betrügerischen Appells (de fol appel), wie auch das Kapitel sonstiger Ansprüche wegen Schadloshaltung und aufgelaufener Interesse wider Eynatten beim genannten Rat anbringen darf, der im Weg Rechtens darüber entscheiden wird. Donne en nostre ville de Bruxelles, le seiziesme jour du mois de May, lan de grace Mil. cincq. cens cincquante deux, de nostre Empire le XXXIIIe et de Costille etc. le XXXVIIe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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