Propst Michael (II. Beck) und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen belehnen Hans Glögglin zu Lehr mit einer Sölde daselbst, bestehend aus nach Anstößern näher beschriebenem Haus samt Hofreite, Stadel und Garten, verpflichten denselben auf die künftig jährlich zu leistenden Abgaben, die Besitz-, Nutzungs- und Veräußerungsbedingungen des Lehens und darauf, als Hintersasse dem Gotteshaus vogtbar, steuerpflichtig und loyal sowie - nach Maßgabe des im Oktober 1652 zwischen dem Gotteshaus und der Reichsstadt Ulm geschlossenen Vergleichsrezesses - gerichtsuntertänig und gehorsam zu sein. Im Veräußerungsfall sind jeweils 5 sh h Weglöse respektive Handlohn fällig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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