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Kg. Karl II. von Kastilien, Herzog von Geldern bestätigt aufgrund einer Bittschrift der Beerbten, Schöffen, Geschworenen und gemeinen Einwohner des Landes Wachtendonk Stadt und Land W. als unter ein Gericht gehörig und nur bezüglich der Kontributionen eine Trennung als zulässig, und so weiter; Roermond, den 5. März 1687 (Kopie)

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