1710 April 10, Ottweiler Graf Friedrich Ludwig zu Nassau-Saarbrücken belehnt wegen der Herrschaft Kirchheim den Johann Ludwig von Koppenstein für sich und als Bevollmächtigten seiner Vettern Ernst Matthias und Christian Damian Hugo von Koppenstein, Söhne des verst. Georg Gerhard v. Koppenstein, sodann Ludwig Eberhard und Johann Friedrich von Koppenstein und Georg Ludwig von Koppenstein, Sohn des verst. Nicolas Philipp Theodor v. Koppenstein, zu einem Mannlehen mit Gütern und Gefällen zu Mandel (Mannenthal), wie sie ihre Eltern von der Herrschaft Kirchheim gehabt haben. Sg.: A. - Abschr. d. 18. Jh. Darunter Vermerk d.d. Ottweiler 6.5.1710, daß diese begl. Abschr. des Lehnbriefs dem Frey Dehrnschen Keller Johann Friedrich Gotthard als Bevollmächtigten der Gebrüder Ernst Matthias und Christian Damian Hugo v. Koppenstein nach geleistetem Lehneid ausgehändigt worden ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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