Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Alit Barduncks, Witwe Stevens von Berchem, unter Vorlage der Schöffenurkunde von 1495 Dezember 22 [s. Regest unter Xanten, Viktorstift, Akten Nr. 10 c] bekannt hat, dass, da das Kapitel von Xanten ihr in der Not seinen Fabrikmeister hat beistehen lassen, sie der Fabrik alljährlich 8 Rheinische Gulden am 11. November (up sunt Martens dach) bezahlen wird. Sie hat dazu ihre 2 Baumgärten vor dem Klever Tor zu Unterpfand gesetzt; der eine liegt zwischen dem Baumgarten des Johann Weigen und dem Hof des Derick Plonis, der andere zwischen dem Baumgarten des Henrick Scalpipe und Hermann Barduncks; und außerdem hat sie ½ Rheinischen Gulden und 2 Hühner, die sie jährlich im Kirchspiel Wardt (Warde) empfängt, sowie alle ihre weiteren Güter im Amt Xanten zu Unterpfand gesetzt. Die Erben Alits können die 8 Gulden Jahrrente jederzeit mit 160 Gulden und den dann vielleicht rückständigen Jahrrenten einlösen. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Gegeven 1517 in profesto inventionis sancte crucis.