Der Ritter Gerhard von Barnsfeld (Bermentvelde) und sein Sohn Johannes verpfänden Bischof Eberhard von Münster für bezahlte 50 Mark münsterischer Pfennig das vom Bischof lehnrührige Gericht (iudicium seu iurisdictio) des Dorfes oder Kirchspiels (ville seu parrochie) Gescher (Geyschere). Wiederlöse in der Woche nach Lichtmeß. Siegelankündigung Gerhards, auch für seinen Sohn. feria sexta post cineres

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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