Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Knecht Dietlein Keller von Lambsheim (Dietlin Keller von Lamßheim) zu seinem Knecht und Diener an. Dietlin verpflichtet sich, in allen Geschäften des Pfalzgrafen gegen jedermann zu dienen. Er soll auf Ansinnen des Pfalzgrafen oder seiner Amtleute mit einem guten reisigen Pferd aufzuwarten, zu Alzey, Neustadt oder wohin ihm dies beschieden wird. Der Pfalzgraf ist nicht verpflichtet, ihm Dienstgeld zu geben oder reisigen Schaden zu ersetzen, doch befreit er Dietlins Güter zu Lambsheim von Bede, Steuer, Wach-, Reis- und Frondiensten und anderen Beschwerungen, solange er ihm dienstlich verpflichtet ist. Für den Unterhalt seines Pferdes soll ihm der Landschreiber zu Neustadt, derzeit Nikolaus Brechtel, jährlich 2 Gulden zum Kleid geben und eine Wagenfahrt Heu reichen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...