Michael Armbruster, Landschreiber im Oberelsass und Hofschreiber zu Ensisheim [Elsass/Frankreich], und seine Ehefrau, die Landschreiberin Anna, bekennen, dass sie vereinbart haben, im Erbfall ihre Tochter Elisabeth, derzeit Nonne im Dominikanerinnenkloster Schönensteinbach [bei Wittenheim im Elsass/Frankreich], mit ihren übrigen Geschwistern gleichzustellen. Da sie aber noch weitere Kinder, nämlich Johann, Heinrich, Paul und Brigitta, zu versorgen haben und befürchten, dass nach ihrem Tod Erbstreitigkeiten zwischen den Geschwistern ausbrechen könnten, weisen sie Elisabeth ihren Erbteil bereits jetzt zu. Nach dem Tod ihrer Eltern fallen an sie jährlich 7 Viertel Getreide, halb Roggen und halb Hafer, sowie zwei silberne Becher im Wert von 10 Gulden. Diese Becher dürfen nicht verkauft werden, sondern sollen als Ornat für gottesdienstliche Verrichtungen verwendet werden. Priorin und Konvent des Klosters Schönensteinbach erklären sich für sich und ihre Mitschwester Elisabeth, derzeit Kustodin des Klosters, mit dieser Regelung einverstanden und verzichten im Namen von Elisabeth auf jegliche weitere Forderungen an das Erbe von deren Eltern. Von der Urkunde werden zwei gleichlautende Ausfertigungen erstellt und den Eltern sowie dem Kloster Schönensteinbach je eine Ausfertigung übergeben.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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