Konrad Beyer von Boppard reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der ihn mitsamt seinen Schlössern, Leuten und Gütern in seinen Schirm "glich andern sinen undertanen ritter und edelknechten" genommen hat. Konrad versichert, dass er dem Pfalzgrafen, "uß underteniger neigung" zu diesem und zur Pfalz, seine Schlösser, die er von seinem Vetter Rudolf Beyer (+) geerbt hatte, geöffnet hat. Der Pfalzgraf mag sie zu allen seinen Geschäften gebrauchen, wobei Konrad den Herzog von Lothringen, den Erzbischof von Mainz und alle, denen er mit Lehen oder Burgfriedensverträgen verbunden ist, ausnimmt und die Nutzung ohne Kosten und Schaden für Konrad geschehen soll. Kost und Futter will der Aussteller den Pfalzgräflichen zu gewöhnlichen Kosten reichen. Konrads Knechte, Pförtner, Wächter usw. sollen dem Pfalzgrafen und den Seinen geloben, ihnen bei Tag und Nacht Einlass zu gewähren und gemäß dem Öffnungsrecht aufzuwarten. Der Pfalzgraf oder sein verordneter Hauptmann sollen dagegen den Burgfrieden geloben, wobei der Fürst vom Enthaltgeld, Baugeld, der Stellung eines Baumeisters und dergleichen ausgenommen ist. Da Konrad derzeit sein eigenes Siegel nicht bei ihm hat, bittet er Hans von Flersheim, Amtmann zu Kaiserslautern (Lutern), um Besiegelung.
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Konrad Beyer von Boppard reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der ihn mitsamt seinen Schlössern, Leuten und Gütern in seinen Schirm "glich andern sinen undertanen ritter und edelknechten" genommen hat. Konrad versichert, dass er dem Pfalzgrafen, "uß underteniger neigung" zu diesem und zur Pfalz, seine Schlösser, die er von seinem Vetter Rudolf Beyer (+) geerbt hatte, geöffnet hat. Der Pfalzgraf mag sie zu allen seinen Geschäften gebrauchen, wobei Konrad den Herzog von Lothringen, den Erzbischof von Mainz und alle, denen er mit Lehen oder Burgfriedensverträgen verbunden ist, ausnimmt und die Nutzung ohne Kosten und Schaden für Konrad geschehen soll. Kost und Futter will der Aussteller den Pfalzgräflichen zu gewöhnlichen Kosten reichen. Konrads Knechte, Pförtner, Wächter usw. sollen dem Pfalzgrafen und den Seinen geloben, ihnen bei Tag und Nacht Einlass zu gewähren und gemäß dem Öffnungsrecht aufzuwarten. Der Pfalzgraf oder sein verordneter Hauptmann sollen dagegen den Burgfrieden geloben, wobei der Fürst vom Enthaltgeld, Baugeld, der Stellung eines Baumeisters und dergleichen ausgenommen ist. Da Konrad derzeit sein eigenes Siegel nicht bei ihm hat, bittet er Hans von Flersheim, Amtmann zu Kaiserslautern (Lutern), um Besiegelung.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 191
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1497 Februar 17 (uff fritag nach invocavit)
fol. 98v-99v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Hans von Flersheim, Amtmann zu Kaiserslautern
Siegler: Hans von Flersheim, Amtmann zu Kaiserslautern
Kopfregest: "Gegen schirme brieff Conrat Beyers von Bopparten". Der Eintrag und das Kopfregest über den Eintrag des Reversbriefs von Rudolf Beyer geschrieben (Nr. 190).
Beyer von Boppard, Konrad; erw. 1497
Beyer von Boppard, Rudolf; erw. 1463, 1497 tot
Lothringen, Herzöge von
Mainz, Erzbischöfe von
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:08 MESZ
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