Rincken Johann (Hans) [von Trarbach], Schenters Sohn, gelobt, hinter
Johann Grafen zu Sp. in der Grafschaft mit Leib und Gut wohnen zu bleiben
ohne Abtrünnigkeit. Dafür stellt er als Bürgen: Bierß Johann (Henckin) [von
Enkirch], Homoits Nikolaus (Cleßgin) [von Traben], Richard Vasbender,
[Johann] Bane von Traben (Traven) und Johann (Henne) Velthun, Bürgermeister
zu Trarbach (Tranr-). Geht Johann weg, haften diese für 200 rheinische
Gulden. Übrige Bestimmungen wie vor (Nr. 4210). Johann und die Bürgen bitten
die Junker (1) Gerlach von Allenbach und (2) Georg von Uffenloch (Ufenloch)
um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.