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Rincken Johann (Hans) [von Trarbach], Schenters Sohn, gelobt, hinter Johann Grafen zu Sp. in der Grafschaft mit Leib und Gut wohnen zu bleiben ohne Abtrünnigkeit. Dafür stellt er als Bürgen: Bierß Johann (Henckin) [von Enkirch], Homoits Nikolaus (Cleßgin) [von Traben], Richard Vasbender, [Johann] Bane von Traben (Traven) und Johann (Henne) Velthun, Bürgermeister zu Trarbach (Tranr-). Geht Johann weg, haften diese für 200 rheinische Gulden. Übrige Bestimmungen wie vor (Nr. 4210). Johann und die Bürgen bitten die Junker (1) Gerlach von Allenbach und (2) Georg von Uffenloch (Ufenloch) um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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