Dechant Johannes Pfol und das ganze Kapitel der Domkirche St. Petri zu Bautzen stellen dem Bürgermeister und Ratsmannen der Stadt Bautzen ein Transsumpt und Vidimus über einen besiegelten Pergamentbrief der Markgrafen Otto [IV.] und Waldemar von Brandenburg vom 28. August 1307 aus, worin die Markgrafen Otto [IV.] und Waldemar von Brandenburg der Stadt Bautzen folgende Privilegien bestätigen: Bürger mit Bürgerrecht der Stadt Bautzen dürfen nicht durch einen Erbrichter gerichtet werden, wenn sie nicht auf dem Land auf frischer Tat ertappt wurden und noch am selben Tag angezeigt wurden. In diesem Fall sollen sie vor das Landgericht gebracht werden. Zweitens müssen Händler mit den Bürgern schossen und wachen. Drittens dürfen nur Bürger Mist aus der Stadt fahren oder Personen, die das auf Wunsch eines Bürgers tun. Zeugen sind Nikolaus von Porsitz, Heinrich von Gaußig (Gusk), Thylich von Haugwitz, Dechant Walther Punzel und andere nicht genannte Getreue. Ausgestellt am 28. August 1307.