Winter von Reifenberg und seine Ehefrau Gertrud bekunden, dass sie sich bezüglich des vom Kloster Haina geforderten jährlichen Fuders Wein der vom...
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 26, 288
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1250-1274
Frankfurt 1267 Mai 25
Ausf., Perg., durch Moder stark besch. und aufgeklebt. - Abh. (abgerissen und neu befestigt) DreieckSg. Winters, besch., c. 5X4,4 cm, Schild 5mal schrägrechts geteilt, Teilungslinien aufwärts gebogen, U.: + S WINTH'ERI DE' RIFENBERC.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum Frank[envord] a. d. 1267, in die beati Urbani martiris et confessoris.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Winter von Reifenberg und seine Ehefrau Gertrud bekunden, dass sie sich bezüglich des vom Kloster Haina geforderten jährlichen Fuders Wein der vom Abt, von Bruder Johann von Wetzlar und dem Frankfurter Stiftsherrn Siegfried von Wetter (Wedere) gütlich zu vereinbarenden Regelung fügen wollen. Kommt es nicht zu einer solchen Regelung, so werden sie tun, was das Recht befiehlt.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Philipp d. Ä. von Falkenstein (Valkenstein)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich, Dekan zu Frankfurt
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Löw (Leo), Siegfried von Wetter (Wedere), Rudeger, Johann von Kolnhausen (Colnhusen), Stiftsherren ebd.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bruder Johann von Wetzlar (Wetflaria) und sein Genosse
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Reinhard, Kaplan zu St. Nikolaus
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich, Notar des Dekans
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Wolfram [von Praunheim], vordem Schultheiß
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Gottstein, Herbord von Offenbach (Ovenbach), Arnold Bumeister, Gottfried von Bischofsheim (Bischovesheim), Schöffen zu Frankfurt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 499, Erster Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Winter von Reifenberg und seine Ehefrau Gertrud bekunden, dass sie sich bezüglich des vom Kloster Haina geforderten jährlichen Fuders Wein der vom Abt, von Bruder Johann von Wetzlar und dem Frankfurter Stiftsherrn Siegfried von Wetter (Wedere) gütlich zu vereinbarenden Regelung fügen wollen. Kommt es nicht zu einer solchen Regelung, so werden sie tun, was das Recht befiehlt.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Philipp d. Ä. von Falkenstein (Valkenstein)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich, Dekan zu Frankfurt
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Löw (Leo), Siegfried von Wetter (Wedere), Rudeger, Johann von Kolnhausen (Colnhusen), Stiftsherren ebd.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bruder Johann von Wetzlar (Wetflaria) und sein Genosse
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Reinhard, Kaplan zu St. Nikolaus
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich, Notar des Dekans
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Wolfram [von Praunheim], vordem Schultheiß
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Gottstein, Herbord von Offenbach (Ovenbach), Arnold Bumeister, Gottfried von Bischofsheim (Bischovesheim), Schöffen zu Frankfurt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 499, Erster Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ