Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass das Schloss Ingenheim (Ingenheym) mit Graben, Mauern und allem begriff früher je zur Hälfte dem verstorbenen Simon von Mühlhofen (Mulhoven) und denen von Bissersheim (Bisserßheym) gehörte. Später hatte Ludwig von Bissersheim beide Teile inne, verkaufte diese mit Konsens des Ausstellers an Orendel von Gemmingen und sagte sie dem Aussteller auf. Daraufhin gab der Aussteller den Besitz dem Orendel zu Erblehen. Lehnserben sollen in erster Linie Söhne sein, sofern solche nicht vorhanden, auch leibliche Töchter; falls weder Söhne noch Töchter vorhanden sind, folgen die nächsten Erben.