Neuausfertigung der noch unverfälschten Urkunde Heinrichs II. vom gleichen Tage, erweitert um die Erwähnung der von Otto III. geschenkten Güter in Brüggen [vgl. Urkunde Nr. 7 von 997 April 18]. Diese Neuausfertigung ist sonst in allen Teilen mit der Urkunde Nr. 8 gleichlautend. Sie muss nach Bresslau [s. Monumenta Germaniae Historica, Reihe Diplomata, H II 39 b] bis 1004 ents-tanden sein.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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