Neuausfertigung der noch unverfälschten Urkunde Heinrichs II. vom
gleichen Tage, erweitert um die Erwähnung der von Otto III. geschenkten
Güter in Brüggen [vgl. Urkunde Nr. 7 von 997 April 18]. Diese
Neuausfertigung ist sonst in allen Teilen mit der Urkunde Nr. 8
gleichlautend. Sie muss nach Bresslau [s. Monumenta Germaniae Historica,
Reihe Diplomata, H II 39 b] bis 1004 ents-tanden sein.