Die Klage des Rechtsconsulenten Müller von Künzelsau als Anwalts des Stiftungsrats Michelbach an der Heide gegen die fürstl. Standesherrschaften Hohenlohe-Langenburg und Kirchberg sowie gegen die Stadt Rothenburg an der Tauber wegen Konkurrenz zur Kirchenbaulast, wobei hervorzuheben: 1. Erkenntnis des k. Oberamtsgerichts Langenburg vom 17. April 1858 (Qu. 38). 2. Das in der Hauptsache ungünstige Erkenntnis des gedachten Gerichts vom 23. Juni 1860, mit Entscheidungsgründen (Qu. 92). 3. Die Akten bezüglich der Baulasten-Abfindung an der Kirche zu Michelbach (Qu. 55 ff.) Und kommt hier zu bemerken, dass die vorwärtige Rechtssache durch den unterm 27. Juni 1861 zu Stande gekommenen Lastenabfindungsvergleich Conf. Ziff. 25. Hq. ad Qu. 55 ihre Erledigung gefunden hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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