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Erzbischof Hermann von Köln, Legatus natus und Propst zu Aachen, bestätigt die von dem Kanoniker Walter von Blisia daselbst, seinem Stellvertreter, damit das Fest Mariä Opferung (presentationis semper virginis Marie) in der Stiftskirche gleich wie in der Kölner Metropolitankirche und anderen Metropolitan- und Diözesenkirchen gefeiert werde, zu Chorpräsenzgefällen und zur Vergütung für die Glöckner und andere Handlanger zugewiesene Schenkung, sowie die vom Kapitel deshalb aufgestellte neue Festordnung, indem er die Kosten für die Beleuchtung und das Glockengeläute als Propst auf seine und seiner Nachfolger eigene Hand übernimmt und zur Vermehrung der Fastenandacht für die Besucher der Kirche einen Ablaß von 40 Tagen bewilligt. Datum Colonie, sub anno a nativitate domini Millesimo quadringentesimo octuagesimo octavo, mensis Januarii die decima octava.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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