Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz urteilen in dem Streit zwischen Priorin und Konvent des Klosters Löwental und Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Buchhorn über das Recht an Grund und Boden bei einer Eiche und um die Rückzahlung des Bußgelds, das die Stadt Buchhorn dem Kloster wegen Verletzung diese Rechts auferlegt hatte, sowie um das Recht des Holzschlags zu Allmannsweiler (Altmaßwyler) in dem Wald, der nach Baumgarten gehört. Nach Anhörung beider Parteien, deren Argumente im einzelnen geschildert werden, ergeht folgender Spruch: 1. Wegen der Eiche beruft sich Ausst. auf ein Weistum an die Stadt Buchhorn und weist dieser einen weiteren Tag innerhalb von 6 Wochen und 3 Tagen zu, an dem sie die Sache zu Ende führen können gemäß der damals geleisteten Eide. Sollten sie das nicht tun, geschehe was Recht ist. 2. Bezüglich des Holschlags in Allmannsweiler bleibt es bei dem Urteilsspruch des Ausst.; wenn die von Buchhorn innerhalb der festgesetzten Frist diesen nicht umsetzen, bleibt es bei dem Recht der Hintersassen der Klosters Löwental, im Allmannsweiler Holz zu hauen wie von alters her.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view