Hauptmann Joachim Fugger Freiherr zu Kirchberg und Weißenhorn und die Räte zu Burghausen beurkunden auf Begehren des Propstes Urban von Baumburg folgenden Vorgang: Zwischen Ladislaus Freiherr von Toerring zum Stein und Propst Urban war wegen zweier unter dem Portal der Kirche zu St. Georgen aufgestellter Ehebrecher und wegen angeblicher Aufwiegelung durch den Klosterrichter Wolf Kürndl Streit entstanden. Am 16. März 1615 wurde Toerring beschieden, dass es bei der Entschuldigung des Richters zu bleiben habe, es sei denn, dass Toerring besondere Aufwiegelung beweise. Am 9. März 1616 erging ein Urteil, dass Toerrings Vorgehen widerrechtlich gewesen ist, da er sich auf geweihtem Grund keine Jurisdiktion anzumaßen habe, außer im Falle einer bewiesenen Aufwiegelung.; S: herzogliches Sekret

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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