Jörg Gruwlich aus Lorch, wegen verschiedener strafbarer Handlungen vor einiger Zeit zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Freundschaft freigel., schwört U. J. Gruwlich hatte folgende Straftaten begangen: Er hatte 1. einem Seiler zu Schwäbisch Gmünd etliche Stränge und Seile im Namen des Schultheißen von Lorch ohne dessen Wissen abgenommen; 2. das Friedensgelöbnis den Lorcher Studenten gegenüber dadurch gebrochen, daß er "vor die Burschen gelaufen war"; 3. während seiner Gefängnishaft Gotteslästerungen begangen und 4. ungebührliche Reden gegen die Obrigkeit geführt. - Bürgen mit 100 f1: Jörg Gruwlich von Schwäbisch Gmünd, Hans Schertlin und Hans Lemelin, beide von Lorch, sowie Hans Feyfell von Schwäbisch Gmünd. Transfix: o. D. [1520 Juni 13] Jörg Gruwlich verspricht zusätzlich, sein Leben lang seinen Bart nicht zu scheren noch abschneiden zu lassen, künftig keine offene Zeche mehr zu besuchen und weder Wehr noch Waffen zu tragen, es sei denn mit Erlaubnis des Landesherrn oder seiner Amtleute. Perg.