Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet daß seine Räte die Auseinandersetzung zwischen dem Hofmann Linhard Betz und dem Schäfer Wendel Matter, beide zu Schönbühl (Schenbühell) und dem Deutschordenshaus Mergentheim zugehörig, vertreten durch Georg von Giech, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und Hans von Groebroth, Überreiter des Deutschen Ordens zu Mergentheim, einerseits und dem Schultheiß und der Gemeinde Apfelbach (Unndernapffelbach), vertreten durch Hans Bauer, Schultheiß, und Kuntz Geisler, andererseits um Trieb- und Weidegerechtigkeit in der Markung Apfelbach folgendermaßen entschieden haben: Der Schäfer zu Schönbühl ist berechtigt, seine Schafe in die Markung Apfelbach bis zu der Grenze, die kurz zuvor für die Schäfereien zu Herrenzimmern (Herrnzymern) und Herbsthausen (Herbsthaußen) markiert worden war, zu treiben. Es soll jedoch der Gemeinde Apfelbach freistehen, innerhalb ihrer Markung überall Vieh zuweiden und auch Egarten zu bebauen, der dann gleich anderen bebauten Gütern für eine gewisse Zeit von der Weide verschont bleiben soll. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunden.