Werden. -Johann Heinrich Hagerhoff bekundet, dass Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann ihn mit dem Kotten am Kellersholte im Herzogtum Berg, Amt Angermund, Honschaft Tüschen, zu Dienstmannsrecht belehnt hat; der Kotten gehörte einst zu den oeftischen Lehngütern. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Wilhelm auf der Heidt und Heinrich Bötgenbach. - Or., Unterschrift