König Ruprecht schlägt dem Bürgermeister und Rat der Stadt Biberach auf das ihnen vom Reiche um 1.000 florentinische Gulden verpfändete Ammannamt, das sie von den Grafen Conrad und Friedrich von Helfenstein, den Söhnen Graf Ulrichs von Helfenstein, dem es von Kaiser Karl IV. verpfändet war, gelöst haben, 500 gute rheinische Gulden, so dass sie dasselbe jetzt um 1.000 gute Florenzer und 500 rheinische Gulden innehaben sollen.