Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft den Frankfurter Bürgern Wicker Frosch und Johannes Mag als Vormunden Jakob Schwanauers eine Gülte über 24 Gulden auf die Städte Heidelberg, Neustadt an der Haardt, Weinheim und die Täler Bacharach, Steeg, Diebach, Manubach und Kaub um 600 Gulden. Die Gülte ist jährlich gen Frankfurt je hälftig auf Sonntag Letare [= 3. Sonntag vor Ostern] und St. Johannes Decollationis [= 29.8.] gegen Quittung und auf Kosten des Pfalzgrafen zu entrichten. Als Bürgen und Mitschuldner werden die Gemeinden der oben genannten Städte und Täler eingesetzt. Es folgen Bestimmungen zum Einlager zu Worms, Speyer oder Frankfurt. Sollte der Brief an Pergament oder Siegel beschädigt werden, wird eine beglaubigte Abschrift akzeptiert. Es gilt ein näher geregeltes Wiederkaufsrecht. Die genannten Mitschuldner verpflichten sich zur Bürgschaft und besiegeln dies.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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