Gültverschreibung des Veit Hündlin und seiner Frau Magdalena, beide zu Ispringen, über 10 Gulden Hauptgut, für das sie jährlich sieben Schilling Pfennig und eine Ort an die St. Lamprechtspflege zu Ispringen zahlen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...