Christa Brotmann ("Brottman") von Ringgenweiler bekennt, daß ihm Gebhard [II. Dornsperger], Abt zu Petershausen, das zum Mesneramt gehörende Lehengut in Ringgenweiler verliehen hat. Der Aussteller muß das Amt gemäß dem nachstehend inserierten Lehenbrief mit demselben Datum verwalten. Er erhält es als Erbzinslehen, unter anderem weil er Ehefrau und Kinder in die Leibeigenschaft des Klosters ergeben hat. Zu dem Amt gehören folgende Güter: Haus und dabei gelegener Garten genannt Hofacker; im Ösch ("eeschigcklich") eine Juchart Acker, die auf der einen Seite an Urban Herrenschneider ("Herrenschnider"), auf der anderen an die Wittum ("widumb") grenzt; die andere Juchart, die an die Wittum und den gemeinen Espan grenzt; die dritte, die auf der einen Seite an die Wittum und auf der anderen an Kaspar Gebhart grenzt; ein Viertel einer Juchart, die ebenfalls an Urban Herrenschnider sowie an den gemeinen Weg grenzt; ein halbes Mannmahd Gras, das an Urban Herrenschnider und Lorenz Brendlin anstößt; großer und kleiner Zehnt von den Gütern des Urban Herrenschnider, Kaspar Gebhart und Michl Klainer. Der Aussteller gibt dem Pfarrer jährlich als Zins zu St. Martin je 4 Strichen Vesen und Hafer sowie 1 lb d Ravensburger Maßes und Währung. Der Weingartener Amtmann in Ringgenweiler bekommt 1 Fasnachthenne. Höhere Gewalt wie Unwetter oder "landspresten" befreien nicht von der Leistungspflicht. Die Güter müssen in gutem Zustand gehalten und dürfen nicht geteilt werden. Es darf auch nichts daraus entfremdet werden. Wenn der Aussteller und seine Erben das Mesneramt nicht ordentlich versehen oder dem Pfarrer den Zins nicht reichen, kann das Amt mit den Gütern eingezogen werden. Bei Handänderungen in Erbfällen oder bei Wahl eines neuen Abts muß das Gut innerhalb von drei Monaten neu empfangen und mit 1 fl verehrschatzt werden.