Kläger: Christian Möller, Schneidermeister und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Sebastian Friedrich Rhewendt, Capitain der Stadtmiliz in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes, Eidesleistung über die Schadenshöhe und Führung des Gegenbeweises in einem Streit um die Bezahlung von 1898 Mark lübisch Schadensersatz aus einer Bürgschaft des Klägers für Jacob Weschau, der vom Beklagten einen Hof in Fuhlsbüttel gepachtet, dann aber unter anderem wegen der Verluste durch den Einmarsch dänischer Truppen die vereinbarten Pachtgelder nicht bezahlt hatte

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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