Kläger: Christian Möller, Schneidermeister und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Sebastian Friedrich Rhewendt, Capitain der Stadtmiliz in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes, Eidesleistung über die Schadenshöhe und Führung des Gegenbeweises in einem Streit um die Bezahlung von 1898 Mark lübisch Schadensersatz aus einer Bürgschaft des Klägers für Jacob Weschau, der vom Beklagten einen Hof in Fuhlsbüttel gepachtet, dann aber unter anderem wegen der Verluste durch den Einmarsch dänischer Truppen die vereinbarten Pachtgelder nicht bezahlt hatte
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Kläger: Christian Möller, Schneidermeister und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Sebastian Friedrich Rhewendt, Capitain der Stadtmiliz in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes, Eidesleistung über die Schadenshöhe und Führung des Gegenbeweises in einem Streit um die Bezahlung von 1898 Mark lübisch Schadensersatz aus einer Bürgschaft des Klägers für Jacob Weschau, der vom Beklagten einen Hof in Fuhlsbüttel gepachtet, dann aber unter anderem wegen der Verluste durch den Einmarsch dänischer Truppen die vereinbarten Pachtgelder nicht bezahlt hatte
211-2_M 82
M 4124
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> M
1686-1696
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Friedrich Müeg. Beklagter: Dr. Johann Paul Fuchs.- Instanzen: 1. Niedergericht 1687-1689. 2. Obergericht 1689-1693. 3. Reichskammergericht 1694-1696.- Darin: Hauer-Kontrakt von 1686 über die Verpachtung eines Hofes in Fuhlsbüttel durch den Beklagten an Jacob Weschau sowie ein Inventar des Hofes; Aktenstücke aus anderen Prozessen
des Klägers und aus ähnlichen Prozessen in Hamburg 1686-1693; Rechnung des Beklagten über an den Kläger gelieferte Waren und Schadensrechnung des Beklagten über die Verluste bei der Verpachtung des Hofes aus der Zeit um 1690; Liste der für die Pfändung vorgesehenen Mobilien im Haus des Klägers 1693; Armutsbescheinigung von 1694 für den Kläger durch Hamburger Bürger; gutachtliche Aussage von 1695 durch den Rat der Stadt Hamburg über die "restitutio in integrum" als Rechtsmittel.
des Klägers und aus ähnlichen Prozessen in Hamburg 1686-1693; Rechnung des Beklagten über an den Kläger gelieferte Waren und Schadensrechnung des Beklagten über die Verluste bei der Verpachtung des Hofes aus der Zeit um 1690; Liste der für die Pfändung vorgesehenen Mobilien im Haus des Klägers 1693; Armutsbescheinigung von 1694 für den Kläger durch Hamburger Bürger; gutachtliche Aussage von 1695 durch den Rat der Stadt Hamburg über die "restitutio in integrum" als Rechtsmittel.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11272 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:56 MEZ