Christian Rodt, kurfürstlich-brandenburgischer Richter und Rentmeister zu Werden, behandigt von wegen des Kurfürsten Georg Wilhelm, Markgrafen zu Brandenburg, Herzogs in Preußen, zu Jülich, Kleve, Berg etc., Hermann auf dem Rehevoth und dessen Ehefrau an dem Kotten und Gut gen. uffem Rehvoth, gehörig in den Hof zu Kettwig, auf beider Lebenszeit zu Kurmutsrecht. Die Behandigten haben jährlich an Martini 2 Scheffel Roggen, 2 Scheffel Gerste, 4 Malter Hafer und 2 Hühner zu zahlen. Sooft eine Hand stirbt, erfällt dem Herrn eine Kurmut, und eine andere Hand ist zu gewinnen. Hermann ist noch unverheiratet. Die zweite Hand war bislang bei seiner Schwester Gertrud. Da er die Kurmuts- und Handgewinnsgelder bezahlt hat, soll er binnen Jahr und Tag die Frauenhand benennen und den Namen seiner Frau vom Rentmeister in diesen Brief eintragen lassen und diesem dafür 1 Viertel Wein geben. - Der Aussteller siegelt mit seinem Richteramtssiegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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