Die Richter des Mainzer Stuhls bezeugen, dass Werner gen. Bolender und seine Ehefrau Adelheid aus Medenbach für drei kölnische Mark dem Stift St. Johannes zu Mainz eine Wiese, sechs Joch und ein Duale Ackerland in der Gemarkung Medenbach verkauft haben und diese Ländereien unter genannten Bedingungen zur Erbpacht zurücknehmen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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