Gotthard von Millendonk klagt wegen der Pfändung von 125 Schafen aus seiner Herrschaft Meijel, wegen unter Anführung des Schultheißen von Horn und auf Befehl der Gräfin von Horn geschehener gewaltsamer Übergriffe auf Dorf und Einwohner von Meijel durch die Gemeinden Roggel und Heythuysen sowie wegen der Befreiung zweier Gefangener auf Landfriedensbruch. Die Gemeinden von Roggel und Heythuysen beanspruchen am strittigen Ort die Weiderechte für sich und behaupten, sie seien seien daher aufgrund der Übertrift nach altem Landesrecht zur Pfändung des Viehs berechtigt gewesen. Die von ihnen befreiten Gefangenen Johann von Tornen und Johann von Staelen seien von den Einwohnern von Meijel zuvor unter Brechung des Landfriedens bei der Abmessung der Grenzen der Grafschaft Horn gefangen genommen worden. Die beklagte Gräfin Anna von Horn erhebt ihrerseits Gegenklage wegen landfriedensbrüchiger bewaffneter Überfälle von in der Herrschaft Meijel liegenden und vom Kläger angeworbenen Soldaten und Landsknechten auf die Grafschaft Horn.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner