Gotthard von Millendonk klagt wegen der Pfändung von 125 Schafen aus seiner Herrschaft Meijel, wegen unter Anführung des Schultheißen von Horn und auf Befehl der Gräfin von Horn geschehener gewaltsamer Übergriffe auf Dorf und Einwohner von Meijel durch die Gemeinden Roggel und Heythuysen sowie wegen der Befreiung zweier Gefangener auf Landfriedensbruch. Die Gemeinden von Roggel und Heythuysen beanspruchen am strittigen Ort die Weiderechte für sich und behaupten, sie seien seien daher aufgrund der Übertrift nach altem Landesrecht zur Pfändung des Viehs berechtigt gewesen. Die von ihnen befreiten Gefangenen Johann von Tornen und Johann von Staelen seien von den Einwohnern von Meijel zuvor unter Brechung des Landfriedens bei der Abmessung der Grenzen der Grafschaft Horn gefangen genommen worden. Die beklagte Gräfin Anna von Horn erhebt ihrerseits Gegenklage wegen landfriedensbrüchiger bewaffneter Überfälle von in der Herrschaft Meijel liegenden und vom Kläger angeworbenen Soldaten und Landsknechten auf die Grafschaft Horn.
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Gotthard von Millendonk klagt wegen der Pfändung von 125 Schafen aus seiner Herrschaft Meijel, wegen unter Anführung des Schultheißen von Horn und auf Befehl der Gräfin von Horn geschehener gewaltsamer Übergriffe auf Dorf und Einwohner von Meijel durch die Gemeinden Roggel und Heythuysen sowie wegen der Befreiung zweier Gefangener auf Landfriedensbruch. Die Gemeinden von Roggel und Heythuysen beanspruchen am strittigen Ort die Weiderechte für sich und behaupten, sie seien seien daher aufgrund der Übertrift nach altem Landesrecht zur Pfändung des Viehs berechtigt gewesen. Die von ihnen befreiten Gefangenen Johann von Tornen und Johann von Staelen seien von den Einwohnern von Meijel zuvor unter Brechung des Landfriedens bei der Abmessung der Grenzen der Grafschaft Horn gefangen genommen worden. Die beklagte Gräfin Anna von Horn erhebt ihrerseits Gegenklage wegen landfriedensbrüchiger bewaffneter Überfälle von in der Herrschaft Meijel liegenden und vom Kläger angeworbenen Soldaten und Landsknechten auf die Grafschaft Horn.
AA 0648, 152 - M 2824
AA 0648 Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht
Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht >> 12. Buchstabe M
1573-1574
Enthaeltvermerke: Kläger: Gotthard von Millendonk (Mülledunck), Herr zu Ghoor (Goer) und Meijel Beklagter: Anna Gräfin von Horn, geborene von Egmond und Kons.: Schultheiß von Horn; Gemeinden von Roggel und Heythuysen (Haydthausen) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Vest [1571] 1573 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Hochel [1569] 1573 - Dr. Johann Brentzlin [1574] 1574 (für die Gräfin von Horn) - Dr. Johann Brentzlin [1574] 1574 (für die Gemeinden Roggel und Heythuysen) Prozeßart: Citationis uff den landtfrieden cum annexo mandato de non offendendo Instanzen: RKG 1573-1574 Beweismittel: Beschreibung: 1,5 cm, lose, 35 Bl., nicht quadranguliert.
Sachakte
Sonstiges: Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:42 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht, Maastricht AA 0648 (Bestand)
- 12. Buchstabe M (Gliederung)