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Papst Clemens X. verleiht Bernhard Gustav Adolf Markgraf von
Baden[-Durlach, Kardinal, Abt von Fulda], Priester, in einem motu proprio
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1671-1680
1675 März 3
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Seidenschnur
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud Sanctammariammaiorem anno incarnationis Dominice millesimosexcentesimo septuagesimo quinto quinto Nonas Martii pontificatus nostri anno sexto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Clemens X. verleiht Bernhard Gustav Adolf Markgraf von Baden[-Durlach, Kardinal, Abt von Fulda], Priester, in einem motu proprio in Übereinstimmung mit dem von Nikolaus V. zwischen der deutschen Nation (nationem Germanicam) und dem heiligen Stuhl abgeschlossenen Konkordat das durch den Tod des Kaspar Philipp von Ketteler erledigte Kanonikat in Münster. Gemäß dem Konkordat können die im Januar und den fünf anderen ungeraden Monaten außerhalb der Kurie durch Resignation oder anders vakant gewordenen Kanonikate und Präbenden durch den Papst vergeben werden; Kanonikat und Präbende am Dom in Münster sind durch Tod des Kaspar Philipp von Ketteler im vergangenen Januar [1675 Januar 15] frei geworden. Die Einkünfte der Präbende betragen nicht mehr als 24 Kammer-Golddukaten. Sollte Kaspar Philipp vor seinem Tod Kanonikat und Präbende vor einem Notar resigniert haben, ist es mittlerweile gemäß dem Devolutionsrecht des [4.] Laterankonzils an den Papst gefallen. Zu Exekutoren werden der Generalauditor des päpstlichen Gerichtshofes und die Dekane von Münster und St. Aposteln in Köln eingesetzt - gemeinsam oder zwei oder einer von diesen, oder durch dritte -; sie erhalten den Auftrag Bernhard Gustav Adolf in den tatsächlichen Besitz von Kanonikat, Präbende, Sitz im Chor und Kapitel einzusetzen. Neben dem Kanonikat darf er weitere Pfründen mit einem Einkommen von bis zu 200 Kammer-Golddukaten im Jahr behalten. Sie haben das Recht, auch mehrfach mit Kirchenstrafen für den Schutz der Rechte zu sorgen und die weltliche Gewalt zu Hilfe zu rufen; die Bestimmungen des letzten [5.] Laterankonzils und Bonifatius' VIII. sollen dem nicht entgegenstehen. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Ad personam tuam. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1675 Maerz 3 Aposte...
Auf der Plica rechts: (I. Catallum [..] / Visa Ciampinus).
Unter dem Text links: (Pro reverendissimo domino cardinale Barberino [Carlo Berberini] summ[..]e Ioannes Ciampinus).
Unter dem Text rechts: (I. G. Slusius).
Auf der Rückseite: (Registrata in secretaria brevium).
Nikolaus V. [1447-1455]; bei dem Konkordat handelt es sich um das sogenannte Wiener Konkordat, vgl. Meyer, Wiener Konkordat.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.