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Stiftung einer Vikarie im Hospital zur Wieck
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C-Arm Zurwieck Armenhaus Zurwieck auf dem Honekamp
Armenhaus Zurwieck auf dem Honekamp >> 1. Urkunden >> 1401-1500
1429 Juni 9.
Enthält: Abschrift von 1763: Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bestätigen die Errichtung einer Vikarie im Hospital zur Wieck, da die Einwohner aufgrund diverser Pestseuchen und Krankheiten die Parrochialkirche Überwasser nicht erreichen können. Stifter sind Engelbert van der Wieck sowie die Brüder Gerhardus, Bertoldus und Johannes Cleyhorst. Der einzustellende Vikar soll in besagtem Haus an einem Tragaltar für die Armen und Kranken drei Mal wöchentlich sowie am Vorabend der vier Hochfeste die Messe lesen - und zwar ohne Vorabsprache mit der Parrochialkirche, solange bis ein fester Altar errichtet ist. Erster Benefiziant ist Wolterus Goer, dessen Präsentation bei den Gebrüdern Cleyhorst liegen soll. Unmittelbar danach soll das Präsentationsrecht auf den Rat übergehen. Stadtsiegel.
Vgl. MUB 1, Nr. 568
2 Blatt Papier
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.