Caspar von Lipperheide d. J. [zum Averhus] macht bekannt, daß Abt Konrad ihn zu Dienstmannsrecht mit dem Gut die Becke oder Beckhausen im Gericht Rellinghausen, dem 4. Teil des Hofs Dahlhausen im Kirchspiel Wenigern mit dem früher + Arnold von dem Vittinghoff (-hof) gen. Schell (Schele) belehnt war, wonach er dann seinem Vetter Rupert von der Hove zum Overhaus zugefallen ist, belehnt hat. Rupert hat ihn nun ihm überlassen. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Dr. iur. Johann zum Putz, Syndikus des Abts, Thomas Borken, Richter zu Werden, und Hermann Duden, Sekretär. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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