Kurfürst Philipp von der Pfalz unterrichtet seinen Getreuen [den Keller zu Heppenheim?], dass er Philipp Groschlag, Ritter, auf dessen Ersuchen Zollfreiheit an den Zöllen zu Bensheim und Heppenheim für Getreide von dessen eigenen Erträgen zu Laudenbach (frucht sins eigen gewechs zu Ludenbach) gewährt hat. Die Bewilligung soll bis auf Widerruf gelten. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass die Bewilligung nur für Frucht von Philipp Groschlags eigenen Erträgen des Jahres gilt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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