Georg Harr und sein Sohn Jakob Harr, beide zu Baisingen wohnhaft, verkaufen einen Zins von 1 1/2 fl aus 3 Jauchert Acker im Ergenzingertal (Ergoltzinger thal) zwischen dem Junker und dem Allmendeweg, 2 jauchert am Herrenbergerweg zwischen Zacharias Roll und Hans Gramer, 2 Jauchert an der Halde zwischen der Halde und dem Schultheißen Auberlin Weißenbach, 1 Baumgarten an der Horbergasse zwischen Bastian Stopper und der Gasse und aus 1 Mannsmahd Wiese bei den Tannen bei Felix Fischer und Klaus Hainburgen an ihren gebietenden Vogtherren, den edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen, Statthalter der Herrschaft Hohenberg, und seinen Erben für 30 fl rh und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Zusammen zinsen die Stücke und Güter 1 1/2 fl an das Gotteshaus Wittichen, 1 fl an Hans Burrausen, 12 Viertel Roggen an den Junker, 3 Viertel Roggen nach den Zelgen an Felix Fischer zu Baisingen und 3 pf nach Weitingen. Durch Schultheiß und Richter zu Baisingen wurden die Stücke und Güter als ausreichendes Unterpfand für diesen Verkauf anerkannt. Der Aussteller verpflichtet sich für sich und seine Erben und Nachkommen, dass sie den Zins künftig jedes Jahr am 2. Februar (uff Unnser Lieben Frawen Liechtmeßtag) oder acht Tage davor oder danach in Horb oder Rottenburg entrichten werden. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Der Zins kann bei vierteljähriger Kündigungsfrist jederzeit am 2. Februar oder acht Tage davor oder danach mit einem Hauptgut von 30 fl oder teilweise mit jeweils 15 fl und 3 Ort und den entstandenen Zinsen und Kosten abgelöst werden.