Wygeleis vom Wolfstein, Schultheiß, und die Schöffen des Stadtgerichts zu Nürnberg beurkunden, dass die Entscheidung des Streites zwischen Anna Genglin einer- und Franz und Hans den Waltstromern andererseits wegen des Erbrechtes an der Mühle (zu Reichelsdorf) in den Rat geschoben worden sei und dieser gemäß Zeugnis der Ratsherrn Sebolt Pömer und Conrad Pawmgartner zu Recht erkannt habe, gehöre das Erbe, wie Anna Genglin behängte, an das Forstgericht, so solle der Streit vor diesem ausgetragen werde. Zeugen: Sigmund Stromeyr zu der Rosen und Vlrich Ortlieb.

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Staatsarchiv Nürnberg
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