Verkauf einer Fruchtrente zu Gebersdorf an die Chorfrauen zu Oberkappel durch das Chorherrenstift
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Urk. 18, 450
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1389 Juni 8
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1380-1389
1389 Juni 8
Ausf. Perg. - Urspr. 2 Sg. abh.: 1. fehlt. 2. SpitzovSg. des Cappeler Konvents, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.290 Nr.1
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Christi gebort driczen hundirt jar in dem nun vnd achczigisteme jar an dinstage in den pinst heligin tagen
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Dietrich, Prior, Supprior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens bekunden, daß sie wohlbedacht und durch Not des Stifts gezwungen (vnd dorch noyt vnsiz clostirz) der Meisterin und dem Konvent des Chorfrauenstifts zu Oberkappel (der meistirn vnd deme conuent vnsiz iuncfrauwen clostirz zu Cappille) 3 Malter Korngülte, halb Korn und halb Hafer, aus ihren 3 Gütern zu Gebersdorf (Gebirzdorf) verkauft haben. Die die Güter bebauenden Landsiedel sollen ihnen jährlich zu Michaelis die Gülte im ihr [der Chorfrauen] Stift liefern. Im Säumnisfall erhalten die Chorfrauen die Rente aus den Gülten der Chorherren (vz allin vnsin rettin vnd gulde). Auch steht ihnen bei Nichtzahlung das Pfändungsrecht zu. Die Kaufsumme beträgt 44 lb. Hessischer d. Die genannte Gülte ist ein Seelgerät der einstigen Cappeler Chorfrauen Elisabeth (Else) und Vigin von Trugelnrode (Trugilrade), Elisabeth (Else) von Liederbach (Liderbechin) und Katharina und Alheid Surbern. Der Konvent soll damit deren Jahrgedächtnis nach seiner Gewohnheit begehen. Wiederkauf durch die Ausst. ist entweder in zwei Raten zu je 22 lb. Hessischer d. oder einmalig zu den genannten 44 lb. ohne Widerspruch möglich. Wenn die Gülte in dieser Weise bezahlt ist, so soll sie ledig und los sein. Auch sollen die Chorfrauen dann das Geld mit Wissen des jeweiligen Abts wieder anlegen, so daß das Seelgerät auf ewig erhalten bleibt.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) De Gerbirstorff. Prima littera exhibita
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Ausst. (Abt und Konvent)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.145
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Dietrich, Prior, Supprior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens bekunden, daß sie wohlbedacht und durch Not des Stifts gezwungen (vnd dorch noyt vnsiz clostirz) der Meisterin und dem Konvent des Chorfrauenstifts zu Oberkappel (der meistirn vnd deme conuent vnsiz iuncfrauwen clostirz zu Cappille) 3 Malter Korngülte, halb Korn und halb Hafer, aus ihren 3 Gütern zu Gebersdorf (Gebirzdorf) verkauft haben. Die die Güter bebauenden Landsiedel sollen ihnen jährlich zu Michaelis die Gülte im ihr [der Chorfrauen] Stift liefern. Im Säumnisfall erhalten die Chorfrauen die Rente aus den Gülten der Chorherren (vz allin vnsin rettin vnd gulde). Auch steht ihnen bei Nichtzahlung das Pfändungsrecht zu. Die Kaufsumme beträgt 44 lb. Hessischer d. Die genannte Gülte ist ein Seelgerät der einstigen Cappeler Chorfrauen Elisabeth (Else) und Vigin von Trugelnrode (Trugilrade), Elisabeth (Else) von Liederbach (Liderbechin) und Katharina und Alheid Surbern. Der Konvent soll damit deren Jahrgedächtnis nach seiner Gewohnheit begehen. Wiederkauf durch die Ausst. ist entweder in zwei Raten zu je 22 lb. Hessischer d. oder einmalig zu den genannten 44 lb. ohne Widerspruch möglich. Wenn die Gülte in dieser Weise bezahlt ist, so soll sie ledig und los sein. Auch sollen die Chorfrauen dann das Geld mit Wissen des jeweiligen Abts wieder anlegen, so daß das Seelgerät auf ewig erhalten bleibt.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) De Gerbirstorff. Prima littera exhibita
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Ausst. (Abt und Konvent)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.145
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ