Pfaff Dietrich Wagner, Notar, transskribiert auf Bitte des Abts Erhard [Fridang] ins. Urkunde von St. Margarethen Tag (15. Juli) 1448, ausgestellt von Jakob Truchseß von Waldburg, Landvogt in Schwaben, und Hans Besserer, altem Bürgermeister von Ulm, beide als "ain gemain man", sowie von den Schiedsleuten Egg von Reischach von Dietfurt, Ulrich Besserer und Eberhard Gamerschwanger, beide des Rats zu Überlingen, Christoph Neubrunner ("Nüwbrunner"), Bürgermeister von Pfullendorf. Die Gemeinen und Schiedsleute entscheiden gütlich in Streit zwischen Erhard [Fridang], Abt, und dem Konvent von Weingarten einerseits, Bürgermeister und Rat von Ravensburg andererseits. Demnach nehmen letztere für zehn Jahre das Kloster mit seinen Leuten in ihren Schirm und das Burgrecht. Bei Streitigkeiten über das Burgrecht sollen Bürgermeister und Kleiner Rat von Ulm entscheiden. Ausgenommen von dem Burgrecht sind der Papst, der römische König, der Bischof von Konstanz, der Landvogt von Schwaben und alle geistlichen Sachen. Das Kloster entrichtet dafür jährlich eine Steuer von 100 fl rh. Weitere Bestimmungen betreffend Hilfspflicht im Kriegsfall, namentlich unter Beteiligung der Stadt Ulm, Gerichtsstandsvereinbarung auf die Städte Ulm, Überlingen und Biberach, namentlich in Streitigkeiten des Spitals und des Seelhauses, Nichtannahme von Gotteshausleuten zu Bürgern während der Zeit des Burgrechts.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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