Pfaff Dietrich Wagner, Notar, transskribiert auf Bitte des Abts Erhard [Fridang] ins. Urkunde von St. Margarethen Tag (15. Juli) 1448, ausgestellt von Jakob Truchseß von Waldburg, Landvogt in Schwaben, und Hans Besserer, altem Bürgermeister von Ulm, beide als "ain gemain man", sowie von den Schiedsleuten Egg von Reischach von Dietfurt, Ulrich Besserer und Eberhard Gamerschwanger, beide des Rats zu Überlingen, Christoph Neubrunner ("Nüwbrunner"), Bürgermeister von Pfullendorf. Die Gemeinen und Schiedsleute entscheiden gütlich in Streit zwischen Erhard [Fridang], Abt, und dem Konvent von Weingarten einerseits, Bürgermeister und Rat von Ravensburg andererseits. Demnach nehmen letztere für zehn Jahre das Kloster mit seinen Leuten in ihren Schirm und das Burgrecht. Bei Streitigkeiten über das Burgrecht sollen Bürgermeister und Kleiner Rat von Ulm entscheiden. Ausgenommen von dem Burgrecht sind der Papst, der römische König, der Bischof von Konstanz, der Landvogt von Schwaben und alle geistlichen Sachen. Das Kloster entrichtet dafür jährlich eine Steuer von 100 fl rh. Weitere Bestimmungen betreffend Hilfspflicht im Kriegsfall, namentlich unter Beteiligung der Stadt Ulm, Gerichtsstandsvereinbarung auf die Städte Ulm, Überlingen und Biberach, namentlich in Streitigkeiten des Spitals und des Seelhauses, Nichtannahme von Gotteshausleuten zu Bürgern während der Zeit des Burgrechts.
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Pfaff Dietrich Wagner, Notar, transskribiert auf Bitte des Abts Erhard [Fridang] ins. Urkunde von St. Margarethen Tag (15. Juli) 1448, ausgestellt von Jakob Truchseß von Waldburg, Landvogt in Schwaben, und Hans Besserer, altem Bürgermeister von Ulm, beide als "ain gemain man", sowie von den Schiedsleuten Egg von Reischach von Dietfurt, Ulrich Besserer und Eberhard Gamerschwanger, beide des Rats zu Überlingen, Christoph Neubrunner ("Nüwbrunner"), Bürgermeister von Pfullendorf. Die Gemeinen und Schiedsleute entscheiden gütlich in Streit zwischen Erhard [Fridang], Abt, und dem Konvent von Weingarten einerseits, Bürgermeister und Rat von Ravensburg andererseits. Demnach nehmen letztere für zehn Jahre das Kloster mit seinen Leuten in ihren Schirm und das Burgrecht. Bei Streitigkeiten über das Burgrecht sollen Bürgermeister und Kleiner Rat von Ulm entscheiden. Ausgenommen von dem Burgrecht sind der Papst, der römische König, der Bischof von Konstanz, der Landvogt von Schwaben und alle geistlichen Sachen. Das Kloster entrichtet dafür jährlich eine Steuer von 100 fl rh. Weitere Bestimmungen betreffend Hilfspflicht im Kriegsfall, namentlich unter Beteiligung der Stadt Ulm, Gerichtsstandsvereinbarung auf die Städte Ulm, Überlingen und Biberach, namentlich in Streitigkeiten des Spitals und des Seelhauses, Nichtannahme von Gotteshausleuten zu Bürgern während der Zeit des Burgrechts.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 1968
B 515 U 1968
Ravensburg fasc. 031 n. 02
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden >> Urkunden
1448 August 9 (uff den nünden tage des Augsts)
56,6 x 69,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Kloster Weingarten
Aussteller: Pfaff Dietrich Wagner, Notar
Empfänger: Abt Erhard [Fridang] von Weingarten
Zeugen: Johann Rentzlin, Dechant und Pfarrer in Altdorf, Johannes Wittich, Antonier in Ravensburg, Michel Schriber, Helfer in Altdorf, Herr Erhart, Pfarrer in Berg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Signet des Ausstellers
Aussteller: Pfaff Dietrich Wagner, Notar
Empfänger: Abt Erhard [Fridang] von Weingarten
Zeugen: Johann Rentzlin, Dechant und Pfarrer in Altdorf, Johannes Wittich, Antonier in Ravensburg, Michel Schriber, Helfer in Altdorf, Herr Erhart, Pfarrer in Berg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Signet des Ausstellers
Besserer, Hans; Bürgermeister
Besserer, Ulrich; ca. 15. Jh.
Erhart; Pfarrer in Berg
Gamerschwanger, Eberhard
Neubrunner, Christoph, Bürgermeister
Reischach von Dietfurt, Eck von; Unterlandvogt, 15. Jh.
Rentzlin, Hans; Pfarrer und Dechant
Schriber, Michel
Wagner, Dietrich; Notar
Wittich, Johann, Antonier
Altdorf = Weingarten RV; Dechant
Altdorf = Weingarten RV; Diakone
Altdorf = Weingarten RV; Pfarrer
Berg RV; Pfarrer
Biberach an der Riß BC
Konstanz KN; Bischof
Pfullendorf SIG; Bürgermeister
Ravensburg RV; Antonier
Ravensburg RV; Bürgermeister und Rat
Ravensburg RV; Burgrecht
Ravensburg RV; Heiliggeistspital
Ravensburg RV; Seelhaus
Schwaben, Landvogt
Überlingen FN
Überlingen FN; Ratsmitglieder
Ulm UL
Ulm UL; Bürgermeister und Rat
Ulm UL; Bürgermeister
Weingarten RV; Kloster
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Weingarten RV; Kloster, Ravensburger Burgrecht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:22 MEZ
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