Melsungen 1595 November 2.Henne und Elisabeth Werner zu Körle (Corla) bekennen eine Schuld von zehn Talern gegenüber den Vorstehern des Gotteskastens zu Melsungen. Sie verpflichten sich, hierfür einen jährlichen Zins von 16 Albus zu entrichten; als zusätzliche Sicherheit dienen nun eine halbe Hube Landes und ihr weiteres Gut. Es besteht ein Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegeln Friedrich Melchior Nordeck und Martin Berghofer, Rentschreiber und Schultheiß zu Melsungen.Original, Pergament, deutsch