Relation vom 7. November (Nr. 47) 1. Reichsgesetzmäßige Ursachen, warum die in den jüngern Zeiten zwischen Bamberg und Brandenburg herfürgebrochenen Irrungen über das Ausschreibamt und Direktorialrecht im Fränkischen Kreis als eine in die Reichs- und Kreisverfassung ganz kundbar einschlagende Sache vor dem Kaiser und allen Kurfürsten, Fürsten und Ständen in plenis comitiis abzuhandeln und entweder in der Güte zu heben oder nach Anleitung der Reichsfundamentalsatz- und Ordnungen auszulegen und zu beteidigen seien (Nr. 48). 2. Die zwischen den hochfürstlichen Häusern Hessen und dem Deutschorden strittige Immedietätssache (Nr. 49).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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