Die Stadt Duisburg verkauft dem Friedrich Grams den Teil des alten Rathauses, der östlich von dem neuerbauten Rathause, nördlich von dem den Erben H. v. Velsen gehörigen Wohnhause, westlich von dem Weinhausmarkte und südlich von dem vom Weinhausmarkte zum Burgplatz führenden Durchfahrt begrenzt wird. Der der Durchfahrt zunächst gelegene Teil soll abgebrochen werden und als Straße der Stadt vorbehalten bleiben. Der Käufer verpflichtet sich, das Gebäude binnen 2 Jahren umzubauen, beim Umbau die hintere Frontmauer jedoch stehen zu lassen. Der Käufer kann die Abtrittsgraben des neuen Rathauses mitbenutzen. Bürge für den Käufer ist der Kaufmann August Nieten. Notar: Heinrich Wilhelm Goecke. Zeugen: Christian Wilhelmi und Johann Peeters. Daran: Genehmigung des Kaufvertrags durch die Königliche Regierung Düsseldorf vom 11.3.1844 und Quittungen des Kommunalempfängers über den Empfang des Käuferpreises und der Zinsen. Abschrift. Hierzu 1875 November 14.: Benachrichtigung an die Stadt Duisburg über eine Eintragung ins Hypothekenbuch der Stadt Duisburg betr. o.g. Kaufvertrag. Original des Kreisgerichts Duisburg.