Der Offizial der Würzburger Kurie beurkundet: Vor ihm haben der Prior Frowin von Fuchsstadt (Fuhstat), der Cellerar Konrad Zobel und der Mönch Friedrich von Münster als Vertreter des Konvents des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie Walter Ohsener und seine Ehefrau Kunigunde aus Veitshöchheim (Sancte Vites Hocheim) auf der anderen Seite erklärt, dass sie ihre Streitigkeiten gütlich beigelegt haben. Die Eheleute geben einen Hof in Veitshöchheim mit seinen Zugehörungen, den sie bisher von der Kellerei des Klosters als Leibgeding innegehabt haben, zurück. Dafür bezahlt ihnen das Kloster 28 Pfund Heller. Beide Parteien verpflichten sich, diesen Vergleich anzuerkennen. Der geben ist 1351 an dem nehsten dunrestage noch vnser Frawen tage Kertzewihe. Zeugen: Der Würzburger Bürger Bruno Brunlin, der Edelknecht Erlbolt von Enheim, Walter Ohsener von Adelsheim (Adyloltzheym) und andere. Aussteller: Offizial. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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