Jörg Halder aus Zainingen, in Urach gef., weil er unlängst des Nachts einem zu Zainingen aufgelauert und denselben geschlagen hatte, deshalb schwerer peinlicher Strafe verfallen, jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten, auch in Ansehung seiner armen Frau und seiner Kinder mit der Auflage freigel., seine Gefängnisatzung selbst zu bezahlen, künftig keine offenen Zechen zu besuchen und keine Wehr mehr zu tragen, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu befolgen, und schwört U.