Schultheiß Peter gebietet für Arnolt als Zinsmeister von St. Klara zum ersten Mal die Räumung des Hofes des Abts zu Bleidenstadt ("Blydestats"), gegenüber "Schufels porte", unterhalb des Hochheimers, und aller dazu gehörigen Unterpfänder wegen versessener Gült und stellt Termin "off den nesten samßtag nach sant Jorgen dag des jars [...] dusent vierhundert und eyn und dryßig" [28.4.]. An diesem Tag gebietet er zum zweiten Mal und stellt Termin auf Montag darnach [30.4.]. An diesem Tag gebietet er zum dritten Mal und stellt Termin auf Mittwoch darnach [1.5.]. Zeugen: Henne Ulner und Conrad von Biebrau. Zu Gericht saß am ersten Tag Schultheiß Peter, am zweiten Tag Richter Johan Molsberg, am dritten Tag Richter Heinrich Fürstenberg. Ein Einspruch ist nicht erfolgt.

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