Veltin Bayer aus Hausen an der Zaber, wegen schuldhafter Handlungen, die er in seiner U. bekannt hatte, zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde der strengen Strafe mit der Auflage enthoben, sich an den Pranger zu stellen, sich mit Ruten ausschlagen und ein Hirschhorn durch eine Backe brennen zu lassen, weder Wehr noch Waffen mehr zu tragen, unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg wegzugehen und bei Todesstrafe sein Leben lang nicht mehr zurückzukehren, gelobt eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.